Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungsvermittlung des Tourismusverbandes Dresden e.V.
Sehr geehrter Dresden Gast,
bitte schenken Sie den nachfolgenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und
dem Dresden Tourismus Verband e.V. (nachfolgend TVD genannt).
I. Allgemeine Regelungen für sämtliche Vermittlungsleistungen
1. Gegenstand der Vermittlung
Der TVD vermittelt über die Buchungsplattform Dresden-Tourist. de Übernachtungsleistungen (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen etc.), sonstige touristische Dienstleistungen (öffentliche Stadtrundfahrten, Gästeführerleistungen etc.) und Pauschalreisen/ Arrangements. Der TVD bietet in eigener Verantwortung keinerlei touristische Leistungen oder Reiseleistungen an, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, der sogenannten Leistungsträger oder Reiseveranstalter. Der Vertrag über die touristischen Leistungen oder Reiseleistungen kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger/Reiseveranstalter zustande. Die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Bestätigung des Leistungsanbieters. Es gelten ausschliesslich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Haftungsausschluss
Der TVD haftet nicht für Inhalte / Leistungen der Leistungsanbieter / Reiseveranstalter – insbesondere deren AGB’s. Für Inhalte der Leistungsanbieter / Reiseveranstalter die über Iframes abgerufen oder erreicht werden, haftet ausschliesslich der entsprechende Leistungsanbieter / Reiseveranstalter.
3. Allgemeine und Rechtliche zu Gruppen- und Firmenreisen
3.1. Die auf diesem Buchungsportal angebotenen Gruppen- und Firmenreisen stellen themenbezogene Vorschläge dar, die Anregungen dazu bieten sollen, ein individuelles Besuchs- und Besichtigungsprogramm für Gruppen in Dresden und Umgebung zusammenzustellen. Die individuellen Angebote werden von Kooperationspartnern des TVD in deren eigenem Namen erstellt; Ihr Vertragspartner und Reiseveranstalter ist ausschließlich der Kooperationspartner.
3.2. Wenn Sie sich für eine Gruppenreise/Firmenreise nach Dresden und Umgebung, gleichgültig ob auf der Grundlage der auf diesem Portal aufgeführten Vorschläge, interessieren, wird der TVD einen geeigneten Kooperationspartner auswählen und Sorge tragen, dass der Kooperationspartner sich mit Ihnen hinsichtlich der Erstellung eines individuellen Angebotes für Ihre Reise in Verbindung setzt.
3.3. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches an den jeweiligen Reisveranstalters aus sachlichen Gründen (nicht mehr zur Verfügung stehender Hotelkapazitäten etc) Änderungen der Leistungen möglich sind, Über diese werden Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss vor Ihrer Buchung unterrichtet.
3.4. Die auf diesem Portal angegebenen Preise sind „Ab-Preise“, die je nach konkreter Buchung auch höher sein können. Beispielsweise können die Preise aufgrund einer höheren Hotelkategorie höher sein als der angegebene „Ab-Preis“. Die Reiseveranstalter behalten sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises, insbesondere bei Preiserhöhungen der Leistungspartner, zu erklären, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und auf dem Portal angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) möglich ist.
3.5. Der TVD vermittelt Ihnen lediglich einen konkreten Anbieter. Der TVD bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Reiseveranstalter im Sinne § 651 BGB ist nicht der TVD sondern der jeweilige Reiseveranstalter/ Incoming Agentur, der das Angebot für diesem Buchungsportal erstellt hat. Zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter kommt ein Reisevertrag zustande. Der Name des Reiseveranstalters und dessen allgemeine Geschäftsbedingungen werden Ihnen mit dem verbindlichen Buchungsangebot übermittelt.
3.6. Der TVD steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen Dritter ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl eines Anbieters. Der TVD haftet ausschließlich für ihre Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen. Der TVD haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz. Es besteht insbesondere keine Haftung des TVD für den Ausfall oder die Änderung von Veranstaltungen, Überbuchung von Beherbergungsbetrieben, fehlende Zugänglichkeit von Ausstellungen oder ähnlichen Leistungsstörungen im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner geschlossenen Reisevertrag.
3.7. Ihre an uns übermittelten Daten werden elektronisch verarbeitet. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Kontaktaufnahme mit Ihnen durch einen Reiseveranstalter notwendig ist. Bei der Datenerfassung werden die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten. Der TVD wird die Daten nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben oder sonst nutzen, außer wenn gesetzliche Vorschriften eine Übermittlung der Daten verlangen. Soweit Informationen zu statistischen Zwecken erfasst und weitergegeben werden, enthalten diese keine persönlichen Daten.
4. Gästeführerleistungen
4.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast finden in erster Linie die mit dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften (Dienstvertrag) Anwendung.
4.2. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der DTG. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
4.3. Der Gästeführer ist verpflichtet eine Stunde an dem vereinbarten Treffpunkt auf ein mögliches verspätetes Eintreffen zu warten. Die Wartezeit ist honorarpflichtig, d.h. die Führung verringert sich um die Wartezeit.